FAQ – Erste Abmahnung

Die erste Abmahnung wird oft als Vorstufe zur Kündigung gesehen und gilt als Verwarnung, aber auch als zweite und letzte Chance. Erhältst du von uns eine Abmahnung, egal ob schriftlich und/oder auch mündlich, ist sie ernst zu nehmen.

Nimm Dir bitte einen Moment, um darüber nachzudenken, inwiefern Du unseren Rat für Dich annimmst und daraus lernen möchtest. Wir schätzen ein ehrliches und offenes Gespräch.

Liegt Dir noch etwas anderes auf dem Herzen? Dann teile uns dies bei der Gelegenheit direkt mit. 

Im Fall eines wiederholten Fehlverhaltens in jeglicher Form folgt leider die Kündigung.

Deine Kündigungsfristen kannst Du hier nachlesen.